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Mazda 2: Kundeninformationen

Wichtige Informationen über Garantie und Zusatzausrüstungen

Garantie

Zulassung des Fahrzeugs im Ausland

Bei einer Registrierung im Ausland können Probleme auftreten, wenn das Fahrzeug die örtlichen Vorschriften bezüglich Abgasemissionen und Sicherheit nicht erfüllt. In einem solchen Fall können zusätzliche Kosten entstehen, für die der Fahrzeughalter aufkommen muss, wenn das Fahrzeug den geltenden Vorschriften angepasst werden muss.

Außerdem sollten Sie sich über die folgenden Punkte im Klaren sein: Eine ordnungsgemäße Fahrzeugwartung kann in einem anderen Land nicht verfügbar sein.

Der für das Fahrzeug vorgeschriebene Kraftstoff könnte nicht erhältlich sein.

Ersatzteile, Reparaturverfahren und notwendige Spezialwerkzeuge könnten nicht erhältlich sein.

In dem Land, in dem Sie das Fahrzeug zulassen möchten, gibt es vielleicht keinem autorisierten Mazda-Vertragshändler.

Die Mazda-Garantie ist nur in bestimmten Ländern gültig.

Nicht-Originalteile und Zubehör 

Beachten Sie bitte, dass durch technische Änderungen des originalen Fahrzeugzustands die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Solche technischen Änderungen schließen nicht nur die Verwendung ungeeigneter Teile, sondern auch Zubehör, Anbauteile und Zusatzteile, einschließlich der Felgen und Reifen ein.

Original-Mazda-Teile und -Zubehör sind speziell für Ihr Fahrzeug entwickelt.

Andere Teile bzw. anderes Zubehör als oben erwähnt, sind von Mazda nicht zugelassen, falls keine ausdrückliche Zulassung von Mazda vorliegt. Deshalb kann die Eignung solcher Produkte nicht bescheinigt werden. Mazda übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Verwendung solcher Produkte entstanden sind.

WARNUNG

Gehen Sie bei der Auswahl und der Montage von zusätzlichen elektrischen Ausrüstungen, wie eines Telefons, eines Sprechfunkgerätes, einer Stereoanlage oder einer Alarmanlage nur mit größter Sorgfalt vor: Beachten Sie bitte, dass durch technische Änderungen des originalen Fahrzeugzustands die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Wichtige Systeme können beschädigt werden, so dass zum Beispiel der Motor abstellt, die Auslösung des Insassen- Sicherheitssystems beeinträchtigt wird, die ABS/TCS/DSC-Anlage nicht richtig funktioniert oder ein Brand verursacht werden kann. 

Mazda übernimmt keinerlei Haftung, wenn als Folge des Einbaus von Nicht-Originalteilen und Zubehör Verletzungen verursacht werden, Systemstörungen auftreten oder anderweitige Kosten entstehen.

Mobiltelefone

Warnung für Mobiltelefone

WARNUNG

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zur Verwendung von Telekommunikationssystemen in Kraftfahrzeugen: Die Bedienung von Geräten, wie Mobiltelefonen, Computern, tragbaren Radios, Navigationssystemen und anderer Geräte während der Fahrt ist gefährlich. Beim Wählen einer Nummer hat der Fahrer seine Hände nicht frei und wird abgelenkt.

Eine Ablenkung der Aufmerksamkeit des Fahrers kann zu einem Unfall führen. Falls kein Mitfahrer in der Lage ist, die Geräte zu bedienen, müssen Sie an einer sicheren Stelle anhalten. Falls Sie trotzdem ein Mobiltelefon verwenden müssen, sollten Sie eine Freisprecheinrichtung verwenden, um wenigstens die Hände für das Fahren freizuhalten. Verwenden Sie niemals ein Mobiltelefon oder ein anderes elektrisches Gerät während der Fahrt, konzentrieren Sie sich immer auf das Fahren. 

Aufzeichnung von Fahrzeugdaten

Dieses Fahrzeug ist mit einem Bordcomputer zur Aufzeichnung der Hauptdaten für die Fahrzeugsteuerung, den Betrieb und anderer Fahrbedingungen ausgerüstet.

Aufgezeichnete Daten

  • Fahrzeugdaten, wie die Motordrehzahl und die Fahrzeuggeschwindigkeit
  • Betriebszustand, wie Gas- und Bremspedalbetätigung und Informationen über Umweltbedingungen während der Fahrt
  • Störungsdiagnose von den einzelnen Prozessoren
  • Informationen über die Steuerung von anderen Fahrzeugprozessoren
HINWEIS Die aufgezeichneten Daten sind von der Fahrzeugausführung und optionalen Ausrüstungen abhängig. Es werden keine Stimmen oder Bilder ausgezeichnet 

Datenhandhabung

Mazda und Unterbeauftragte können zur Störungsdiagnose, zur Forschung und Entwicklung und zur Qualitätsverbesserung auf die aufgezeichneten Daten zugreifen.

Mazda veröffentlicht solche Daten nicht und macht sie auch keinen Dritten zugänglich.

  • Eine Vereinbarung vom Fahrzeugbesitzer (Vereinbarung mit Vermieter und Mieter von Leasingfahrzeugen) wird abgeschlossen
  • Offizielle Aufforderungen durch die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden
  • Für statistische Verarbeitung von Forschungsinstituten nach Bearbeitung, so dass weder der Besitzer noch das Fahrzeug identifiziert werden können

Elektromagnetische Kompatibilität

Das Fahrzeug wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen der Regelung Nr. 10 UNECE *1 bezüglich der elektromagnetischen Kompatibilität. HF-Transmitter, wie z.B. Mobiltelefone, Amateurradios usw. dürfen nur in das Fahrzeug eingebaut werden, wenn sie den nachstehenden Bedingungen genügen.

*1 UNECE bedeutet Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe).

Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die eingebauten Geräte den örtlichen Vorschriften entsprechen. Die Geräte sollten von einem qualifizierten Fachmann eingebaut werden.

VORSICHT

  • Bauen Sie keine Transceiver, Mikrofone, Lautsprecher oder andere Geräte in den Ausdehnungsraum der Airbags.
  • Befestigen Sie das Antennenkabel nicht an der originalen Fahrzeugverkabelung, den Kraftstoff- oder den Bremsleitungen. Das Antennenkabel darf möglichst nicht parallel zum Kabelbaum verlegt werden.
  • Antennen- und Stromkabel müssen mindestens 100 mm von elektronischen Modulen und Airbags entfernt angeordnet werden.

Elektromagnetische Kompatibilität


*1 Nur für Bluetooth ®

HINWEIS Nach der Installation eines HF-Transmitters muss die Beeinfiussung auf alle anderen elektrischen Einrichtungen des Fahrzeugs in der Bereitschaft und im Sendebetrieb überprüft werden.

Prüfung aller elektrischen Einrichtungen:

  • bei eingeschalteter Zündung
  • bei laufendem Motor
  • Probefahrt bei verschiedenen Geschwindigkeiten 

Sammeln und Entsorgung von alten Ausrüstungen bzw. alten Batterien

Informationen zum Sammeln und Entsorgen von alten Ausrüstungen und Batterien

Zum Entsorgen einer Batterie wird auf die folgenden Informationen verwiesen.

Informationen zur Entsorgung in der Europäischen Union

Informationen zur Entsorgung in der Europäischen Union


Die Symbole mit dem durchkreuzten Kehrrichtbehälter auf Produkten, der Verpackung oder auf der beiliegenden Dokumentation bedeuten, dass elektronische Geräte und Batterien nicht im Haushaltmüll entsorgt werden dürfen. Bringen Sie alte Geräte und Batterien für eine fachgerechte Entsorgung, Wiederaufbereitung oder Wiederverwendung zu einer entsprechenden Sammelstelle, entsprechend den geltenden Gesetzen und der Richtlinien 2006/66/EG.

Durch eine richtige Entsorgung von Geräten und Batterien helfen Sie mit Rohstoffe zu sparen und potentielle Gesundheitsgefahren und Umweltschädigung zu vermeiden, die bei falscher Entsorgung auftreten können.

Wenden Sie sich für weitere Informationen zum Sammeln und Wiederverwenden alter Geräte und Batterien an die örtlichen Instanzen, den Abfallentsorgungsdienst oder an das Geschäft, in dem Sie die Geräte gekauft haben.

HINWEIS

Informationen zur Entsorgung in der Europäischen Union


Die unteren zwei Buchstaben können zusammen mit dem durchkreuzten Kehrrichtbehältersymbol verwendet werden. In diesem Fall werden die Anforderungen der Richtlinie für die betreffende Chemikalie erfüllt.

"Pb" und "Cd" sind die chemischen Zeichen für Blei und Kadmium.

Informationen zur Entsorgung in anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union

Die oben stehenden Symbole gelten nur für die Europäische Union. Wenden Sie sich zum Entsorgen alter Geräte und Batterien an die örtlichen Instanzen, den Abfallentsorgungsdienst oder an das Geschäft, in dem Sie die Geräte gekauft haben.

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